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   LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13 B   

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LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13 B (https://dejure.org/2013,42256)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 05.12.2013 - L 6 SF 792/13 B (https://dejure.org/2013,42256)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B (https://dejure.org/2013,42256)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • LSG Thüringen, 03.01.2011 - L 6 SF 727/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13
    Nr. 3106 S. 2 VV RVG enthält für Termins-gebühren eine gesetzliche Wertung, nach der der Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts in den Fällen der Durchführung einer mündlichen Verhandlung und der Entscheidung ohne sie durch Gerichtsbescheid oder Annahme eines Anerkenntnisses als gleich fingiert wird, der Gesetzgeber also im Rahmen dieser Gebührenstelle dem tatsächlich unterschiedlichen Arbeitsaufwand beim Gerichtsbescheid keine Bedeutung beimisst und ihn gleichstellt (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Januar 2011 - L 6 SF 727/10 B).

    Hinsichtlich der Höhe orientiert sich die fiktive Termins-gebühr an der Verfahrensgebühr ohne Berücksichtigung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Januar 2011 - L 6 SF 727/10 B m.w.N.), denn die voraus-sichtliche Dauer einer mündlichen Verhandlung lässt sich in den meisten Fällen nicht sicher vorhersagen und muss damit spekulativ bleiben.

  • LSG Thüringen, 21.01.2013 - L 6 SF 1578/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13
    Auf Synergieeffekte kommt es bei diesem Bemessungskriterium nicht an (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B), denn es ist grundsätzlich unerheblich, ob ein Anwalt aufgrund seiner Erfahrung oder Fachkenntnisse das Mandat leichter als andere bewältigen kann oder woher er diese hat (z.B. aus Parallelverfahren).

    Insofern hatte der Senat bereits in der Vergangenheit Anhaltspunkte für die Bedeutung des Verfahrens aus der Höhe eines Anerkenntnisses oder Vergleichs (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Januar 2013 - L 6 SF 1578/12 B) hergeleitet.

  • LSG Thüringen, 17.12.2010 - L 6 SF 808/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr - Umfang

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm nach allgemeiner Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. März 2012 - L 6 SF 1983/11 B und 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 73a Rdnr. 13 f.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rdnr. 12).

    Unbilligkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt die Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Beachtung des Beurteilungsspielraums objektiv nicht hinreichend beachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. September 2006 - L 1 B 320/05 SF SK, nach juris); dann erfolgt eine Festsetzung nur in Höhe der angemessenen Gebühren.

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13
    Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist (Satz 4), wobei ihm nach allgemeiner Meinung ein Spielraum (sogenannte Toleranzgrenze) von 20 v.H. zusteht (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R m.w.N., nach juris; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 19. März 2012 - L 6 SF 1983/11 B und 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 73a Rdnr. 13 f.; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rdnr. 12).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - L 1 B 320/05

    Höhe der Verfahrens- und Terminsgebühr

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13
    Unbilligkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt die Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG unter Beachtung des Beurteilungsspielraums objektiv nicht hinreichend beachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Dezember 2010 - L 6 SF 808/10 B; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 12. September 2006 - L 1 B 320/05 SF SK, nach juris); dann erfolgt eine Festsetzung nur in Höhe der angemessenen Gebühren.
  • LSG Sachsen, 08.11.2012 - L 3 AS 1118/11
    Auszug aus LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13
    Die damit vorhandenen Synergieeffekte verringern den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit beträchtlich (vgl. BSG, Beschluss vom 22. Februar 1993 - 14b/4 Reg12/91, nach juris; Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 - L 6 SF 564/13 B und vom 5. Juli 2011 - L 6 SF 252/11 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 22. August 2012 - L 15 SF 57/11 B E; Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. November 2011 - L 3 AS 1118/11; beide nach juris).
  • LSG Thüringen, 19.08.2011 - L 6 SF 872/11

    Entstehen einer Erledigungsgebühr bei Annahme eines Anerkenntnisses im

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13
    Zu berücksichtigen ist vor allem der zeitliche Aufwand im Verfahren (auch vor der Beiordnung, vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2013 - L 6 SF 1883/12 B m.w.N.), den der Rechtsanwalt im Vergleich mit den übrigen beim Sozialgericht anhängigen Verfahren (nicht eingeschränkt auf Verfahren nach dem SGB II) tatsächlich in der Sache betrieben hat und objektiv auf die Sache verwenden musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. August 2011 - Az.: L 6 SF 872/11 B und 18. März 2011 - Az.: L 6 SF 1418/10 B; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rdnr 15).
  • LSG Thüringen, 18.03.2011 - L 6 SF 1418/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13
    Zu berücksichtigen ist vor allem der zeitliche Aufwand im Verfahren (auch vor der Beiordnung, vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2013 - L 6 SF 1883/12 B m.w.N.), den der Rechtsanwalt im Vergleich mit den übrigen beim Sozialgericht anhängigen Verfahren (nicht eingeschränkt auf Verfahren nach dem SGB II) tatsächlich in der Sache betrieben hat und objektiv auf die Sache verwenden musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. August 2011 - Az.: L 6 SF 872/11 B und 18. März 2011 - Az.: L 6 SF 1418/10 B; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Auflage 2010, § 14 Rdnr 15).
  • LSG Thüringen, 15.03.2011 - L 6 SF 975/10
    Auszug aus LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13
    Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. u.a. Beschluss vom 15. März 2011 - L 6 SF 975/10 B) und zulässig.
  • LSG Bayern, 22.08.2012 - L 15 SF 57/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - zwei verschiedenen

    Auszug aus LSG Thüringen, 05.12.2013 - L 6 SF 792/13
    Die damit vorhandenen Synergieeffekte verringern den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit beträchtlich (vgl. BSG, Beschluss vom 22. Februar 1993 - 14b/4 Reg12/91, nach juris; Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 2013 - L 6 SF 564/13 B und vom 5. Juli 2011 - L 6 SF 252/11 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 22. August 2012 - L 15 SF 57/11 B E; Sächsisches LSG, Beschluss vom 8. November 2011 - L 3 AS 1118/11; beide nach juris).
  • LSG Thüringen, 29.03.2012 - L 6 SF 1983/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Tätigkeit im

  • LSG Thüringen, 08.05.2013 - L 6 SF 105/13
  • LSG Thüringen, 01.09.2011 - L 6 SF 929/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

  • LSG Thüringen, 05.07.2011 - L 6 SF 252/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Terminsgebühr bei

  • LSG Thüringen, 07.02.2013 - L 6 SF 1883/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - L 19 AS 374/16
    Im Gegenteil ist der sich aus der Vorbefassung mit der Angelegenheit ergebende Synergieeffekt als arbeitserleichternder Umstand in die Betrachtung des Gesamtaufwandes einzubeziehen (zum Synergieeffekt bei Verwertung von Erkenntnissen aus anderen Verfahren LSG Thüringen, Beschluss vom 05.12.2013, - L 6 SF 792/13 B; Beschluss des Senats vom 28.12.2010 - L 19 AS 1954/10 B - LSG Bayern, Beschluss vom 18.01.2007 - L 15 B 224/06 AS KO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2016 - L 19 AS 1854/15

    Sozialgerichtliches Verfahren (hier: Einstweiliger Rechtsschutz nach § 86b SGG )

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vertretung der Antragsteller in einem einstweiligen Rechtschutzverfahren nach § 86b SGG und einem parallel betriebenen Hauptsachverfahren - vorliegend das zeitgleich mit der Einleitung des einstweiligen Rechtschutzverfahrens eingeleitete Widerspruchsverfahren -, die eine Einarbeitung in die materielle Rechtslage in beiden Verfahren erfordert und deshalb mit einem Rationalisierung- bzw. Synergieeffekt verbunden gewesen ist, als arbeitserleichternder Umstand in die Wertung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit miteinzubeziehen ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 06.07.2012 - L 19 AS 766/12 B und vom 28.12.2010 - L 19 AS 1954/10 B - m.w.N.; LSG Thüringen, Beschluss vom 05.12.2013 - L 6 SF 792/13 B).
  • LSG Thüringen, 10.04.2014 - L 6 SF 193/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung - Auswirkung

    Die dadurch bestehenden erheblichen Synergieeffekte (vgl. BSG, Beschluss vom 22. Februar 1993 - 14b/4 Reg12/91, nach juris; Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B) sind ebenso zu berücksichtigen wie der eingeschränkte Bezug zu den konkreten Verfahren.
  • LSG Thüringen, 17.04.2014 - L 6 SF 209/14

    Höhe der im sozialgerichtlichen Verfahren anfallenden, aus der Staatskasse zu

    Dann kann keine unterdurchschnittlichen Bedeutung der Angelegenheit wegen der Nichtbezifferung des geltend gemachten Anspruchs (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B) unterstellt werden.
  • LSG Schleswig-Holstein, 02.06.2015 - L 5 SF 92/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr

    Betrachtet man die Kriterien des § 14 RVG (und hier insbesondere die des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit), mag ein solcher Schluss naheliegen, berücksichtigt jedoch nicht, dass die Nr. 3106 Satz 2 VV-RVG für Terminsgebühren (ohne Durchführung eines Termins) eine gesetzliche Wertung enthält, nach der der Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts in den Fällen der Durchführung einer mündlichen Verhandlung und der Entscheidung ohne sie durch Gerichtsbescheid oder Annahme eines Anerkenntnisses als gleich fingiert wird, der Gesetzgeber also im Rahmen dieser Gebührenstelle dem tatsächlich unterschiedlichen Arbeitsaufwand beim Gerichtsbescheid keine Bedeutung beimisst und ihn gleichstellt (Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B).
  • LSG Thüringen, 09.02.2015 - L 6 SF 25/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Der Senat kann auch keine durchschnittliche Bedeutung der Angelegenheit für die Kläger feststellen, nachdem mit der Klage nicht die Höhe des geltend gemachten Anspruchs beziffert wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 4. Juni 2012 - L 6 SF 601/12 B) und er sich auch nicht aus anderen Umständen (z.B. aus dem Inhalt eines angenommenen Vergleichs oder einem Anerkenntnis, vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B) ergab.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2016 - L 7/14 SO 46/14

    Beschränkung; fiktive Terminsgebühr; Kriterien; mündliche Verhandlung; nicht

    Sind diese insgesamt als durchschnittlich zu bewerten, wird sich im Ergebnis regelmäßig eine angemessene Mittelgebühr ergeben (so im Ergebnis z.B. auch: Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B - und Beschluss vom 1. September 2011 - L 6 SF 929/11 - Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 29. Juli 2010 - S 12 SF 26/10 E - Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 10. September 2007 - S 48 SB 2223/05).
  • LSG Thüringen, 22.10.2014 - L 6 SF 1086/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - anwaltliche Tätigkeit -

    Dann konnte der zwischen den Verfahrensbeteiligten geschlossener Vergleich zur Bestimmung der Bedeutung herangezogen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B), in dem sich die Beklagte verpflichtet hatte, an die Kläger insgesamt 90, 00 Euro (15 Euro x 6 Monate) nachzuzahlen, was für Bezieher von Leistungen nach dem SGB II eine durchschnittliche, nicht aber eine unterdurchschnittliche Bedeutung begründet.
  • LSG Thüringen, 10.01.2014 - L 6 SF 1660/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Bedeutung der

    Sie kann nur dann als Anhaltspunkt für die Bedeutung herangezogen werden, wenn der Klageantrag nicht beziffert wird oder sich die Höhe der begehrten Leistung nicht aus den Umständen ohne weitere Ermittlungen ergibt (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B).
  • LSG Thüringen, 17.01.2014 - L 6 SF 1780/13

    Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühr in einem Verfahren zur Bewilligung von

    Wird sie - wie hier - im Klageverfahren nicht beziffert und ergeben sich auch aus anderen Umständen (z.B. aus dem Inhalt eines angenommenen Anerkenntnisses oder eines Vergleichs) keine Anhaltspunkte (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Dezember 2013 - L 6 SF 792/13 B), scheidet eine durchschnittliche Bedeutung aus.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2018 - L 7 R 18/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2017 - L 7 R 30/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2017 - L 7 AS 21/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2017 - L 7 SO 52/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 156/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 157/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2017 - L 7 SO 158/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.08.2017 - L 7 AS 42/16
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